Kopfzeile

Inhalt

Bedarfserhebung ausserfamiliäre Kinderbetreuung BFK

Das kantonale Gesetz über familienergänzende Tagesbetreuungseinrichtungen (FBG) vom 9. Juni 2011 verpflichtet die Gemeinden des Kantons Freiburg, alle vier Jahre eine Beurteilung des Bedarfs an familienexternen Betreuungseinrichtungen durchzuführen (Art. 6 FBG). Die Beurteilung betrifft die Anzahl und die Art der zur Bedarfsdeckung notwendigen familienergänzenden Betreuungsplätze. Die Gemeinde Murten hat im Jahre 2012 eine erste Erhebung durchgeführt und diese in den Jahren 2016 und 2020 erneut lanciert. Untenstehend finden Sie die Ergebnisse.

Kontakt

Stadt Murten
Gesellschaft
Rathausgasse 17
Postfach 326
3280 Murten
Tel. 026 672 62 55
gesellschaft@murten-morat.ch

Zugehörige Objekte