Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons und des Bundes finden Sie unter www.admin.ch Resultate der Abstimmungen http://www.fr.ch/cha/de/pub/abstimmungen.htm Die Bundeskanzlei hat unter Beizug des Bundesamtes für Statistik BFS und in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich die App «VoteInfo» entwickelt. Die App bietet seit der Abstimmung vom 10. Februar 2019 einen neuen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen. Auf der App «VoteInfo» finden Sie neben den Abstimmungserläuterungen des Bundesrats auch die Erklärvideos der Bundeskanzlei zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen. Die App ist kostenlos auf Google Play oder im App Store erhältlich. VoteInfo auf Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=ch.bk.voteinfo VoteInfo auf iOS: https://itunes.apple.com/ch/app/id1434819062 Urnenöffnungszeiten
Öffnungszeiten Öffnungszeiten des Wahl- und Abstimmungslokals Sonntag 10.00 - 12.00 Uhr Urnenstandort
Im Rathaus Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
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