Kehrichtentsorgung
Verantwortlich: Bacher, Beatrix Wir sind gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten. Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden Dienstag und Freitag eingesammelt und abgeführt. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in den offiziellen Gebührensäcken bereit. Fehlbaren müssen wir leider neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsenschädigung auferlegen. Kehrichtsackgebühren :
120/140 Liter CHF 7.00 pro Marke
Gebühr Gewicht (Andockgebühr) Bis 240 Liter CHF 1.50 ab 240 Liter CHF 2.80 Gewicht (pro kg.) CHF 0.35 http://www.murten-morat.ch/de/verkehrumwelt/abfall/containerkehrichtsaecke/
Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie dem Abfallmerkblatt, welches jeweils im Dezember in die Haushaltungen verteilt wird, sowie auf unserer Website, separate Rubrik "Kehrichtentsorgung", entnehmen. Die gesamte Abfallbewirtschaftung muss verursacherorientiert kostendeckend sein. Die Gebührenordnung zur Abfallverordnung gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Gebührenarten und -ansätze. Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 78.9 kB).
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