BillettsteuerGemäss dem Billettsteuer-Reglement der Gemeinde unterliegen alle Veranstaltungen sportlicher, kultureller, bildender sowei unterhaltender Natur, welche von der Bezahlung eines Eintrittspreises abhängig gemacht werden, der Billettsteuer. Diese beträgt 10% des Eintrittspreises.
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