Billettsteuer
Zuständige Abteilung:
EmpfangVerantwortlich:
Gemäss dem Billettsteuer-Reglement der Gemeinde unterliegen alle Veranstaltungen sportlicher, kultureller, bildender sowei unterhaltender Natur, welche von der Bezahlung eines Eintrittspreises abhängig gemacht werden, der Billettsteuer.
Diese beträgt 10% des Eintrittspreises.