Beglaubigung
Die Beglaubigung ist eine amtliche Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder der Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original (Abschrift). Die Gemeinde Murten beglaubigt nur Unterschriften auf Privaturkunden (z.B. Formulare von Pensionskassen, Mietverträge, Vollmachten etc.). Für die Beglaubigung von Abschriften sind ausschliesslich Notarinnen und Notare zuständig.
Wer seine Unterschrift beglaubigt haben will, hat persönlich beim Empfang der Stadtverwaltung zu erscheinen und sich mit einem Ausweispapier (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) auszuweisen. Auch zwingend mitzunehmen ist das Dokument, auf welchem die Beglaubigung angebracht werden soll. Ist das Dokument, auf welchem die Unterschrift beglaubigt werden soll, für das Handelsregister bestimmt, so kann die Beglaubigung nur erfolgen, wenn es sich um das Handelsregister des Kantons Freiburg handelt.
Kosten Beglaubigung pro Unterschrift:
CHF 25.00 pro Unterschrift
CHF 10.00 für jede weitere Unterschrift auf demselben Dokument
Diese Dienstleistung steht ausschliesslich Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Murten zu.
Ausstellung von Beglaubigungen:
Empfang der Stadtverwaltung
Rathausgasse 8
Telefon 026 672 61 11
info@murten-morat.ch
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Empfang | 026 672 61 11 | info@murten-morat.ch |