AbmeldungSie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, können Sie sich schon im Voraus, spätestens jedoch innert acht Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter oder via Online-Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis bzw. in der Anmeldegebühr bereits enthalten. einwohnerkontrolle@murten-morat.ch Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 78.9 kB).
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