Kopfzeile

Inhalt

Aus dem Gemeinderat

10. März 2023

Altstadt – Einsandung der Pflästerung

Am Montag, 13. März 2023, wird der Werkhof ab 07.00 Uhr die Pflästerung in der Altstadt (Hauptgasse, Rathausgasse, Französische und Deutsche Kirchgasse) nachsanden. Es kann zu kurzfristigen Umleitungen und Strassen- sowie Parkplatzsperrungen kommen. Das Nachsanden dient der Auffüllung der losen Fugen in der Kopfsteinpflästerung und hilft die Stabilität und Langlebigkeit der Pflästerung zu gewährleisten.

 

Sammelstellen in den Ortsteilen

Das Angebot der Sammelstellen in den Ortsteilen, welche neben der grossen Sammelstelle beim Werkhof Murten durch die Gemeinde betrieben werden, wird vereinheitlicht.

In den Ortsteilen Büchslen, Clavaleyres, Courlevon, Gempenach, Jeuss, Lurtigen und Salvenach werden in Zukunft die Materialien Papier und Karton, Glas, Altöl, Weissblech/Alu und PET gesammelt. In Galmiz bleibt das vorhandene Angebot bestehen.

Dazu beschafft die Gemeinde neue Sammelcontainer, die dann direkt vor Ort geleert werden können.

 

Baugesuche

Beim Empfang der Stadtverwaltung sind ab Freitag, 10. März 2023, nachstehend bezeichnete Baugesuche zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt:

- Heinrich Dürig, Murten, diverse Installationen und Anlagen, Artikel 7143 des Grundbuchs von Murten, Löwenberg;

- Werkhof Gemeinde Murten, Murten, Erstellen einer unterirdischen Pressmulde (anstelle bestehender Containermulde), Artikel 5542 des Grundbuchs von Murten, Ryf;

- GeoPlanIng Murten-Morat AG, Murten, im Auftrag der Bodenverbesserungskörperschaft Lurtigen, und der Flurgenossenschaft Salvenach-Jeuss, Ausbau und Sanierung von Flurwegen, Artikel 253 und 257 des Grundbuchs von Murten (Sektor Lurtigen) und Artikel 112, 180 und 183 des Grundbuchs von Murten (Sektor Salvenach), diverse Flurwege in Salvenach und Lurtigen;

- Bernard Fuhrer Architektur GmbH, Ulmiz, im Auftrag von Philippe Schneuwly, Muntelier, und Amanda und Benjamin Schneuwly, Liebistorf, Gesuchsteller, und Edith und Thomas Schneuwly, Salvenach, Eigentümer, Neubau Doppeleinfamilienhaus inkl. Studio DG, Nebenbauten, Unterschreitung Strassenabstand, Artikel 612 und 613 des Grundbuchs von Murten (Sektor Salvenach), Beunde 7 und 9 (Ortsteil Salvenach).

Allfällige Einsprachen gegen diese Bauvorhaben sind innert 14 Tagen nach der Publikation schriftlich und begründet an die Stadtschreiberei zu richten.

 

BB/8. März 2023