Feuerwehr_Gesuch um Befreiung von der Dienst- und Feuerwehrpflichtersatzabgabe
Das Gesuch um Befreiung von der Dienst- und Ersatzabgabepflicht ist unter geeignetem Nachweis des entsprechenden Befreiungsgrundes an den Bataillonskommandanten zu richten.
Von der Dienst- und Ersatzabgabepflicht können namentlich folgende Personen auf schriftliches Gesuch hin befreit werden (vgl. Art. 10 Abs. 3 lit. c des Feuerwehrreglements):
- Personal der Blaulichtorganisationen;
- Personen mit einem körperlichen oder geistigen Gebrechen, sowie Personen, die auf besondere Hilfe angewiesen sind, namentlich solche, die eine IV-Rente beziehen;
- alleinstehende Personen, die in ihrem Haushalt eine geistig oder körperlich behinderte Person, eine pflege- oder betreuungsbedürftige Person oder ein schulpflichtiges Kind betreuen.
Das Gesuch um Befreiung von der Dienst- und Ersatzabgabepflicht ist zu richten an:
Feuerwehr Region Murten
Herrenschwandweg 2
3280 Murten
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Feuerwehr Region Murten
Tel. 026 672 30 20
info@feuerwehr-murten.ch
www.feuerwehr-murten.ch
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