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Aus dem Gemeinderat

13. Juni 2025

Brunnenfest und Solennität 2025 – Strassensperrungen

Vom 20. bis 22. Juni 2025 finden in der Murtner Altstadt das Brunnenfest und die Solennität statt. Aus diesem Anlass wird die gesamte Altstadt inklusive Berntorplatz ab dem Kreisel Hotel Murten sowie Raffor von Freitag, 20. Juni, 17.00 Uhr, bis Sonntag, 22. Juni, 08.30 Uhr für den Verkehr gesperrt. Der Strassenabschnitt Längmatt (ab Friedhofweg bis Raffor) ist für die Aufbauarbeiten bereits ab Freitag, 20. Juni, 06.00 Uhr gesperrt. Wir bitten Sie, die Umleitungen zu beachten. Die Stadt Murten dankt für das Verständnis und freut sich auf ein wunderbares Festwochenende.

Murtenschiessen 2025 - Strassensperrungen

Am Sonntag, 22. Juni 2025, findet um 08.00 Uhr der Umzug der Schützinnen und Schützen vom Berntor auf das Bodemünzi statt. Ab 10.00 Uhr bis ca. 12.30 Uhr werden sämtliche Strassen und Wege im Zielhang- und Gefahrenbereich rund um den Schiessplatz aus Sicherheitsgründen gesperrt. Die Anwohnerinnen und Anwohner der Quartiere Neugut, Im Loch, Craux, Münchenwiler, Bahnhofstrasse, Bruyère sowie der Gurwolfstrasse werden gebeten, sich strikt an die Sperrzeiten zu halten. Münchenwiler ist während dieser Zeit über den Wilerweg/die Murtenstrasse nicht erreichbar. Bitte beachten Sie die Signalisation und die Weisungen der Stadtpolizei.

Baugesuche

Beim Empfang der Stadtverwaltung sind ab Freitag, 13. Juni 2025, nachstehend bezeichnete Baugesuche während 14 Tagen zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt:

- Stadt Murten: Umbau ehemaliges Spritzenhaus – Projektänderung zu Baubewilligung 2021-4-00604-O, Artikel 90 des Grundbuchs von Murten (Sektor Galmiz), Hintere Gasse 36 (Ortsteil Galmiz);

- C. Hirschi et Fils SA, Môtier, im Auftrag von Antoinette und Pierre Collet, Murten: Ersatz Elektroheizung durch Erdsonde - Wärmepumpe, Artikel 5645 des Grundbuchs von Murten, Beaulieu 28;

- tks architekten ag, Murten, im Auftrag von Murten Tourismus, Murten: Mobile Eisbahn (Aufstellung jeweils Nov. – Feb.), Artikel 5429 des Grundbuchs von Murten, Bernstrasse 4.

Allfällige Einsprachen gegen diese Bauvorhaben sind innerhalb der 14-tägigen Auflagefrist schriftlich und begründet an die Stadtschreiberei zu richten.

NV/11.06.2025