Schiffsmelde- und -reinigungspflicht ab 1. August 2026
Um die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten im Gewässer zu bekämpfen, führt der Kanton Freiburg ab dem 1. August 2026 eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht ein für immatrikulierte Schiffe, die auf Freiburger Gewässer eingewassert werden sollen.
Diese Massnahme zielt darauf ab, die Ausbreitung von Arten wie Schwarzmeergrundeln, Quagga-Muscheln oder dem Grossen Schmalrohr einzudämmen, die eine erhebliche Bedrohung für aquatische Ökosysteme und Infrastrukturen darstellen.
Konkret müssen Eigentümer und Eigentümerinnen von immatrikulierten Schiffen die Gewässerwechsel ihres Schiffes melden und vor dem erneuten Zuwasserlassen eine Reinigung bei einer anerkannten Reinigungsstelle durchführen lassen.
Die Pressemitteilung sowie die neue Verordnung finden Sie auf der Seite: Reinigungspflicht für Schiffe ab 1. August 2026 zur Verhinderung der Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten | Staat FreiburgExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
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| Vorsicht_blinde_Passagiere_DE (PDF, 1.44 MB) | Download | 0 | Vorsicht_blinde_Passagiere_DE |
| Stopp_Schiff_gereinigt_DE (PDF, 86 kB) | Download | 1 | Stopp_Schiff_gereinigt_DE |