Aus dem Gemeinderat
Informationen zur Bundesfeier vom 1. August 2026 in Murten
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung herzlich zur Bundesfeier vom Samstag, 1. August 2026, auf die 1.-Augustwiese beim Hafen ein. Die Festwirtschaft öffnet um 18.30 Uhr. Das offizielle Programm beginnt um 20.30 Uhr mit der musikalischen Eröffnung durch die Stadtmusik Murten und den Tambourenverein Murten, gefolgt von der Begrüssung, der Festansprache und der Landeshymne. Den stimmungsvollen Abschluss bildet das traditionelle Feuerwerk über dem Murtensee um 22.15 Uhr. Im Zusammenhang mit der Bundesfeier gelten zudem die nachstehenden Verkehrs- und Sicherheitsmassnahmen.
Am 1. August 2026 ist die Ryf, ab dem Kreisel beim Schwimmbad bis zum Schloss Muntelier, sowie der Raffor von 18.30 bis 23.00 Uhr für den Verkehr gesperrt. Die Zufahrt ist während dieser Zeit ausschliesslich Anwohnenden mit Zugang zu ihren Liegenschaften oder privaten Parkplätzen gestattet.
Auf dem gesamten Gemeindegebiet gilt ein Verbot von Feuer im Freien, Feuerwerken und dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Das Grillieren ist ausschliesslich im privaten Garten und auf privaten Terrassen zulässig, sofern die grundlegenden Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
Die Ringmauer ist am 1. August 2026 ab 16.00 Uhr gesperrt und für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Wir danken der Bevölkerung und allen Besuchenden für ihr Verständnis und wünschen eine schöne und sichere Bundesfeier.
Baugesuche
Beim Empfang der Stadtverwaltung sind ab Freitag, 24. Juli 2026, nachstehend bezeichnete Baugesuche während 14 Tagen zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt:
- GeoPlanIng MurtenMorat AG, Murten, im Auftrag der Industriellen Betriebe Murten, Murten: Neubau Trinkwasserverbindungsleitung zwischen Altavilla und Lurtigen, Ausnahmegesuch für den Mindestabstand einer Baute vom Waldrand, Artikel 7438, 7509, 7416, 7419, 7440, 7441, 6698, 6700, 6754 und 70 des Grundbuchs von Murten (Sektor Murten und Lurtigen), Altavilla und Lurtigen;
- Sonova Communications AG, Murten: Erweiterung Velounterstand, Artikel 6594 des Grundbuchs von Murten, Herrenschwandweg 4;
- bongni sturny architektur gmbh, Düdingen, im Auftrag des RSLGNS Gesundheitsnetz See, Murten: Erstellen von zwei Velounterständen, Autoladestation, Artikel 5162 des Grundbuchs von Murten, Spitalweg 38;
- Daniel Anliker, Galmiz: Windschutzverglasung Sitzplatz, Artikel 81 des Grundbuchs von Murten (Sektor Galmiz), Zährli 10 (Ortsteil Galmiz);
- Felix Bühlmann, Gempenach, im Auftrag von Natascha und Felix Bühlmann, Gempenach: Fassadensanierung, Artikel 441 des Grundbuchs von Murten (Sektor Gempenach), Schoren 23 (Ortsteil Gempenach);
- Nadia Margherita Martha Sax und Alexandre Khiri, Lurtigen: Erstellen eines Parkplatzes, Umgebungsgestaltung, Artikel 111 des Grundbuchs von Murten (Sektor Lurtigen), Dorfstrasse 66 (Ortsteil Lurtigen);
- GLB Genossenschaft Seeland, Lyss, im Auftrag von Matthias Herren, Murten: Neubau Maschinenhalle mit Wasch und Betankungsplatz, Raum für Treibstoff und Pflanzenschutzmittel, Ausnahme Schutzbestimmungen für Gehölze ausserhalb des Waldareals, Artikel 85 des Grundbuchs von Murten (Sektor Lurtigen), Dorfstrasse 92 (Ortsteil Lurtigen).
Allfällige Einsprachen gegen diese Bauvorhaben sind innerhalb der 14-tägigen Auflagefrist schriftlich und begründet an die Stadtschreiberei zu richten.
NV/22. Juli 2026