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Steuerbezug und Zinssätze

Steuerbezug und Zinssätze der Gemeinde Murten ab Steuerjahr 2024

Steueranzahlungen

In der Steuerperiode sind Akontozahlungen für die geschuldeten Steuern auf dem Einkommen, Vermögen, Gewinn, Kapital und den Liegenschaften zu entrichten. Der Betrag der Akontozahlungen wird auf der Grundlage der letzten Veranlagung oder aufgrund einer Schätzung des voraussichtlichen Steuerbetrages für das laufende Steuerjahr festgesetzt.

Die Akontozahlung wird auf neun monatliche Raten (Mai – Januar) aufgeteilt. Die Raten sind jeweils am letzten Tag des Monats fällig, die erste Rate am 31.5. Beträgt die Akontozahlung im Total weniger als 180 CHF, wird diese in einem Betrag in Rechnung gestellt, fällig am 30.9.

Falls die voraussichtlich geschuldeten Steuern höher als die Akontozahlungen sind, kann bis am 31.5. vom Folgejahr ohne Zinsaufrechnung eine zusätzliche Anzahlung geleistet werden (bitte dazu den leeren Einzahlungsschein verwenden).

Steuerrechnung

Die Steuerrechnung basiert auf der kantonalen Veranlagung ist innerhalb von 30 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar. Restbeträge (Forderungen und Guthaben) unter 10 CHF werden nicht einkassiert oder ausbezahlt. Die Hundesteuern, Steuern für Kapitalleistungen sowie die Grundstückgewinnsteuern werden individuell einkassiert und sind 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig.

Zinsen

2 % Skonto, wenn die voraussichtlichen Akontozahlungen einmalig bis am 31.5. bezahlt werden. Der Skonto wird pro Rata auf die monatlichen Fälligkeitstermine der Steuerraten berechnet (netto = 0.7 %).

3 % Verzugszins, wenn die Bezahlung der Raten und der Steuerrechnung nach den Fälligkeiten erfolgt.

0.5 % Vergütungszins, wenn die Steueranzahlungen höher als der Steuerbetrag sind.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Finanzverwaltung Murten unter Tel. 026 672 62 20 oder finanzverwaltung@murten-morat.ch gerne zur Verfügung.

Kontakt

Stadt Murten
Finanzverwaltung
Rathausgasse 17
Postfach 326
3280 Murten
Tel. 026 672 62 20
finanzverwaltung@murten-morat.ch

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