Weitere soziale und finanzielle Hilfen
- Beteiligung an den Kosten der schulzahnärztlichen Kontrollen und Behandlungen für Eltern, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben:
Die Gemeinde Murten gewährt aufgrund der Einschätzungstabelle zum Reglement über die Beteiligung der Gemeinde Murten an den Kosten der schulzahnärztlichen Kontrollen und Behandlungen einen finanziellen Beitrag, welcher abhängig ist vom steuerbaren Einkommen gemäss letzter definitiver Veranlagungsanzeige und der Anzahl Kinder. Eventuelle finanzielle Beiträge können bei der Abteilung Gesellschaft der Stadt Murten nach Bezahlung der Rechnung eingefordert werden. Den Antrag für einen finanziellen Beitrag an den Kosten der schulzahnärztlichen Kontrollen und Behandlungen finden Sie hier.
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Stipendien und Darlehen:
Für Ausbildungen auf Sekundarstufe 2, Postsekundar- und Tertiärstufe sowie für Umschulungen sind in begründeten Fällen Ausbildungs- und Unterstützungsbeiträge und/oder Darlehen möglich. Für Informationen und Anträge wenden Sie sich bitte an die kantonale Stipendiendienststelle: https://www.fr.ch/de/eksd/abbaExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. -
Prämienverbilligung der Krankenkasse:
Personen und Familien mit tieferen Einkommen erhalten zur finanziellen Entlastung einen Beitrag an ihre Krankenversicherungsprämien der Grundversicherung. Die Prämienverbilligung wird durch den Kanton und den Bund finanziert. Gesuche sind an die Ausgleichskasse des Kantons Freiburg zu richten: https://www.caisseavsfr.ch/de/private/praemienverbilligungen-in-der-krankenversicherung/praemienverbilligungen-in-der-krankenversicherung/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. -
Schuldenberatung:
Caritas Freiburg hat den Auftrag, Personen, mit Fragen im Zusammenhang mit Schulden, zu empfangen, zu beraten, zu informieren und sie nach Möglichkeit bei der Schuldensanierung zu begleiten: http://caritas-fribourg.ch/caritasfr/was-wir-tun/schuldenberatungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Auch Impuls, Beratungs- und Präventionsstelle Mensch und Arbeit, kann Sie bei der Erstellung eines Budgets und bei finanziellen Problemen beraten: http://www.impulsmurten.ch/de/dimpuls.htmlExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. -
Sucht:
Bei Süchten und Abhängigkeiten können Sie sich an den Sozialdienst der Region Murten wenden oder direkt an spezialisierte Stellen: https://www.fr.ch/de/gesundheit/sucht-und-abhaengigkeitenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. -
Arbeitslosigkeit:
Wer in der Schweiz wohnt und arbeitslos wird, kann sich an ein Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) wenden. Bei der Anmeldung wird der Anspruch auf Arbeitslosentaggelder geprüft. Unabhängig davon, ob ein Anspruch auf Arbeitslosentaggelder besteht, unterstützen die Personalvermittler und Personalvermittlerinnen bei der Suche nach einer neuen Stelle. Wichtig ist, dass Sie bereits ab Kenntnis der Arbeitslosigkeit nach einer neuen Stelle suchen. Alle Informationen zu den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und der Arbeitslosenentschädigung finden Sie unter: https://www.fr.ch/de/arbeit-und-unternehmen/arbeitslosigkeit/anmeldung-zur-arbeitslosigkeitExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. -
Alimentenbevorschussung und –inkasso:
Bei Nichtzahlung von Unterhaltsbeiträgen an Kinder oder Ex-Ehegatten oder Ex-Ehegattinnn kann die Gläubigerin oder der Gläubiger das Kantonale Sozialamt um Hilfe ersuchen, unter Vorlage des richterlichen Entscheids oder der Vereinbarung, die den Unterhaltsbeitrag festsetzt: https://www.fr.ch/de/alltag/bei-schwierigkeiten/inkassohilfe-und-bevorschussung-von-unterhaltsbeitraegenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. -
Ergänzungsleistungen zu AHV und IV:
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht aus zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten die AHV und die IV Ergänzungsleistungen zur AHV- beziehungsweise IV-Rente aus. Mit dieser Ergänzung sollten AHV- beziehungsweise IV-Bezüger/-innen ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Die Höhe der monatlichen Leistungen wird individuell auf die jeweiligen Verhältnisse zugeschnitten berechnet: https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Erg%C3%A4nzungsleistungen-ELExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Kontakt
Alte Freiburgstrasse 21
Postfach 321
3280 Murten
Tel. 026 550 22 90
Zugehörige Objekte
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| Sozialdienst und Berufsbeistandschaft Region Murten | 026 550 22 90 |