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Themen und Services nach Lebenslagen

Je nach Lebenslage sind für Sie unterschiedliche Themen und Services unserer Gemeinde interessant. Untenstehend finden Sie eine Auswahl.

Anmeldung

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen seit dem Zuz…
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen seit dem Zuzug bei unserem Schalter anmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
  • Heimatschein
  • Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
  • AHV-Nummer
  • Krankenkassenversicherungsausweis (falls Sie von einem anderen Kanton zugezogen sind), bei Familien bitte für alle Mitglieder
  • Kopie Mietvertrag / Untermietvertrag

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:
  • Ausländerausweis
  • AHV-Nummer
  • Krankenversicherungsausweis (falls Sie von einem anderen Kanton zugezogen sind), bei Familien bitte für alle Mitglieder
  • Kopie Mietvertrag / Untermietvertrag

Die Anmeldegebühr beträgt CHF 30.00 p.P (inkl. Gebühren für Umzüge innerhalb der Gemeinde sowie Abmeldegebühren)

Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, können Sie sich …
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, können Sie sich schon im Voraus, spätestens jedoch innert acht Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter oder via Online-Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
  • Niederlassungsbescheinigung

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis bzw. in der Anmeldegebühr bereits enthalten.
einwohnerkontrolle@murten-morat.ch

Arbeitslosigkeit

Wer in der Schweiz wohnt und arbeitslos wird, kann sich an ein Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) wenden. Bei der Anmeldung wird der Anspruch auf Arbeitslosentaggelder geprüft. …

Wer in der Schweiz wohnt und arbeitslos wird, kann sich an ein Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) wenden. Bei der Anmeldung wird der Anspruch auf Arbeitslosentaggelder geprüft. Unabhängig davon, ob ein Anspruch auf Arbeitslosentaggelder besteht, unterstützen die Personalvermittler und Personalvermittlerinnen bei der Suche nach einer neuen Stelle. Wichtig ist, dass Sie bereits ab Kenntnis der Arbeitslosigkeit nach einer neuen Stelle suchen. Alle Informationen zu den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und der Arbeitslosenentschädigung finden Sie unter:

https://www.fr.ch/de/arbeit-und-unternehmen/arbeitslosigkeit/anmeldung-zur-arbeitslosigkeit

Zugehörige Objekte