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Anmeldung (Zuzug)

Anmeldung / Zuzug

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Mit eUmzug können Sie Ihren Zuzug online melden.

Sie benötigen:

  • ein Familienbüchlein für Verheiratete oder eine Kopie der Geburtsurkunde der Kinder, wenn kein Familienbüchlein vorhanden ist
  • eine Kopie Ihres Mietvertrags, wenn Sie Mieterin oder Mieter sind
  • eine Kopie der aktuellsten Krankenkassen-Police für jedes Familienmitglied
  • Ihre AHV-Nummer
  • eine Online-Zahlungsmethode (Twint, Kreditkarten Visa und Mastercard, PostFinance).

Kosten
Der Umzug innerhalb der Gemeinde ist kostenlos. Falls Sie neu in die Gemeinde Murten ziehen, kostet dies CHF 20.00 pro erwachsene Person.

Wie geht man vor?

  1. Sich im virtuellen Schalter des Kantons Freiburg anmelden oder ein Konto erstellen. Dafür benötigen Sie eine SwissID. Diese digitale Identität kann kostenlos erstellt werden und erfordert lediglich eine gültige E-Mail-Adresse und ein Mobiltelefon für die Identifizierung.
  2. Füllen Sie online auf jeder Seite die erforderlichen Informationen aus.
  3. Fügen Sie die angeforderten Dokumente als Anlage hinzu.
  4. Übermitteln Sie den Antrag auf Umzug.

Nächste Schritte

  1. Die Wegzugsgemeinde bearbeitet Ihre Umzugsmeldung.
  2. Wenn das Dossier vollständig ist, leitet die Wegzugsgemeinde es an Ihre Zuzugsgemeinde weiter.
  3. Die Zuzugsgemeinde bearbeitet Ihr Dossier und teilt Ihnen mit, dass alles in Ordnung ist oder nimmt gegebenenfalls Kontakt mit Ihnen auf.
  4. Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde wird die Verwaltung die Mutation ebenfalls vornehmen.

Während dieses Verfahrens werden Sie über jeden der oben beschriebenen Schritte informiert.

Fristen

Wegzugsgemeinde: Sie erhalten im virtuellen Schalter eine Eingangsbestätigung zu Ihrer Umzugsmeldung. Ihre Abmeldung wird von der Einwohnerkontrolle innerhalb von 48 Stunden bearbeitet - abhängig von den Öffnungszeiten der Gemeinde. Diese wird sich bei Bedarf mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ankunftsgemeinde: Sobald Ihre Umzugsmeldung von der Abgangsgemeinde bestätigt worden ist, wird sie an Ihre neue Wohngemeinde gesendet. Die Einwohnerkontrolle wird sich bei Bedarf mit Ihnen in Verbindung setzen. Wenn Ihre Zielgemeinde noch nicht am eUmzug angeschlossen ist, müssen Sie persönlich zur Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Wohngemeinde gehen, um Ihre Ankunft anzumelden.

Melden Sie Ihren Umzug am physischen Schalter:

Sie können Ihren Umzug jederzeit auch persönlich am Schalter vornehmen.

Zugehörige Objekte