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Solaranlagen Meldeformular

Die am 1. Mai 2014 in Kraft getretene Teilrevision des RPG sieht vor, dass in Bau- und in Landwirtschaftszonen auf Dächern genügend angepasste Solaranlagen keiner Baubewilligung mehr bedürfen. Dies gilt jedoch nicht für Solaranlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung. (Art. 18a Abs. 1 und 3 RPG).



Bei Fragen wenden Sie sich an die Bauverwaltung der Stadt Murten (Tel. 026 672 62 60) oder das Bau- und Raumplanungsamt des Kantons Freiburg (BRPA) (Tel. 026 305 36 13).

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