Ortsplanungsrevision Murten, Sektoren Murten und Büchslen
Die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) hat die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Murten, Sektoren Murten und Büchslen (OPR) am 17. Juni 2024 unter Auflagen genehmigt. Der Gemeinderat informiert hiermit, dass er gegen einzelne Punkte des Entscheids Beschwerde ans Kantonsgericht erhoben hat.
Nach zwei öffentlichen Auflagen in den Jahren 2016 und 2018 wurde die OPR am 14. Januar 2019 vom Gemeinderat verabschiedet und an das kantonale Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) zur Genehmigung weitergeleitet. In der Zwischenzeit haben sich diverse Rechtsgrundlagen geändert und der neue kantonale Richtplan ist 2019 in Kraft getreten. Nachdem sich der Gemeinderat und weitere Betroffene im Rahmen des rechtlichen Gehörs im Oktober 2023 zu den Genehmigungsabsichten und den Auflagen des BRPA äussern konnten, wurde die OPR nun von der RIMU genehmigt. Die Unterlagen sind während 30 Tagen öffentlich aufgelegen, wobei sich die Auflage- und Rechtsmittelfrist aufgrund der sommerlichen Gerichtsferien (vom 15. Juli bis und mit 15. August) bis zum 16. September 2024 verlängert hat.
Der Gemeinderat hat sich nach eingehender Analyse des Entscheids dafür entschieden, gegen die folgenden wesentlichen und von der RIMU nicht genehmigten Auflagepunkte Beschwerde einzureichen:
- Erweiterung Richtplangebiet Prehl Süd (Zone von allgemeinem Interesse, Ersatzfläche Fussballplatz);
- Verdichtungsmassnahmen in Quartieren ausserhalb der Erschliessungsgüteklasse C (insbesondere Merlachfeld, Schützenmatte und Pestalozzistrasse);
- Erfassung von Kulturgüterschutzobjekten und Erweiterung von Ortsbildschutzzonen im Zusammenhang mit der Gemeindeautonomie.
Aufgrund des laufenden Verfahrens wird die Gemeinde keine Fragen zu den oben aufgeführten Themen beantworten.
Medienkontakt Gemeinde Murten
Julia Senti, Gemeinderätin Stefan Portmann, Bauverwalter
julia.senti@murten-morat.ch stefan.portmann@murten-morat.ch