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Aus dem Gemeinderat

25. Juli 2025

Schalteröffnungszeiten der Stadtverwaltung Murten am Nationalfeiertag

Am Donnerstag, 31. Juli 2025, schliessen die Schalter bereits um 16.00 Uhr. Am Freitag, 1. August 2025 (Nationalfeiertag), bleiben die Schalter den ganzen Tag geschlossen. Ab Montag, 4. August 2025, gelten wieder die normalen Schalteröffnungszeiten.

Der Gemeinderat dankt für das Verständnis und wünscht der Bevölkerung einen schönen Nationalfeiertag.

 

Informationen zur 1. August-Feier 2025 in Murten

Am 1. August 2025 bleibt die Ryf zwischen dem Kreisel Bad und Schloss Muntelier von 18.30 bis 23.00 Uhr aus Sicherheitsgründen für den Verkehr gesperrt. Die Zufahrt zur Ryf ist während dieser Zeit ausschliesslich Anwohnenden gestattet, die Zugang zu ihren Liegenschaften oder privaten Parkplätzen haben.

Auf dem Pantschauareal darf privates Feuerwerk nur auf dem dafür vorgesehenen und markierten Abbrennplatz gezündet werden. Auf dem gesamten Pantschau- und Hafenareal gilt ein Feuer- und Grillverbot.

Die Ringmauer ist am 1. August 2025 gesperrt und nicht zugänglich für die Öffentlichkeit. In der Altstadt gilt ein striktes Feuer- und Feuerwerksverbot.

Der Gemeinderat wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern eine schöne und feierliche 1. Augustfeier.

 

Baugesuche

Beim Empfang der Stadtverwaltung sind ab Freitag, 25. Juli 2025, nachstehend bezeichnete Baugesuche während 14 Tagen zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt:

  • MarcArnaud Cotting, Lugnorre: Erstellen von Parkplätzen, Artikel 9195 des Grundbuchs von Murten, Merlachfeld;
  • Etter Wärmetechnik AG, Murten, im Auftrag von Nicole und René Santschi, Murten: Ersatz Luft/WasserWärmepumpe, Artikel 6372 des Grundbuchs von Murten, Bubenbergstrasse 8;
  • Riedo Clima AG, Düdingen, im Auftrag von Charlotte Schoen, Bellerive: Ersatz Wärmepumpe durch eine ErdsondenWärmepumpe, Artikel 7280 des Grundbuchs von Murten, Burg 66;
  • Humbert Pörner AG, Murten, im Auftrag von Raphael Sommer, Muntelier: Neubau für Lagerung von Material und Landwirtschaftsmaschinen, Artikel 459 und 720 des Grundbuchs von Murten (Sektor Galmiz), Munteliermoos 4 (Ortsteil Galmiz).

Allfällige Einsprachen gegen diese Bauvorhaben sind innerhalb der 14-tägigen Auflagefrist schriftlich und begründet an die Stadtschreiberei zu richten.

 

sf/25.07.2025