Aus dem Gemeinderat
Räbeliechtliumzug und Martinsmarkt in der Altstadt von Murten
Am Dienstag, 3. November 2026, findet um 19.00 Uhr in der Altstadt der traditionelle Räbeliechtliumzug der Primarschule der Region Murten statt. Am darauffolgenden Mittwoch, 4. November 2026, belebt der Martinsmarkt von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr die Altstadt mit seinem vielfältigen Angebot. Aufgrund dieser Anlässe bleibt die Altstadt von Dienstag, 3. November 2026, 18.30 Uhr, bis Mittwoch, 4. November 2026, 19.30 Uhr, für den motorisierten Verkehr gesperrt. Die Bevölkerung wird gebeten, die Signalisationen und Umleitungen zu beachten.
Kantonale Wahlen und eidgenössische Abstimmungen: Verwechslungen bei den Stimmunterlagen vermeiden
Aufgrund der kantonalen Wahlen vom 8. November 2026, der eidgenössischen Abstimmungen vom 29. November 2026 sowie eines allfälligen zweiten Wahlgangs am 29. November 2026 werden die Stimmberechtigten innerhalb kurzer Zeit mehrere separate Sendungen mit Wahl- und Abstimmungsunterlagen erhalten.
Um ungültige Stimmabgaben zu vermeiden, ist darauf zu achten, dass die Unterlagen der verschiedenen Sendungen nicht vermischt werden. Für jede Wahl beziehungsweise Abstimmung sind ausschliesslich die dazugehörigen Stimm- und Antwortcouverts mit dem entsprechenden Stimmrechtsausweis zu verwenden.
Baugesuche
Beim Empfang der Stadtverwaltung sind ab Freitag, 30. Oktober 2026, nachstehend bezeichnete Baugesuche während 14 Tagen zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt:
- eWorks Elektro AG, Murten, im Auftrag von Barbara und Bruno Russiniello, Courlevon: Installation einer PVAnlage, Artikel 26 des Grundbuchs von Murten (Sektor Courlevon), Dorfstrasse 30a;
- tks architekten ag, Murten, im Auftrag von Urs Glauser, Murten: Vergrösserung einer Fensteröffnung, Artikel 5412 des Grundbuchs von Murten, Pra Pury 21;
- Bruno Jordi, Bern, im Auftrag von Stephan Lehmann, Galmiz: Nutzungsänderung (Estrich zu Wohnraum), Erstellen von Dachflächenfenstern, Artikel 132 des Grundbuchs von Murten (Sektor Galmiz), Hauptstrasse 52.
Allfällige Einsprachen gegen diese Bauvorhaben sind innerhalb der 14-tägigen Auflagefrist schriftlich und begründet an die Stadtschreiberei zu richten.
NV/28. Oktober 2026