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Billettsteuer

Gemäss dem Billettsteuer-Reglement der Gemeinde unterliegen alle Veranstaltungen sportlicher, kultureller, bildender sowie unterhaltender Natur, welche von der Bezahlung eines Eintrittspreises abhängig gemacht werden, der Billettsteuer.

Diese beträgt 10 % des Eintrittspreises.

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