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Beglaubigungen

Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift.

Wir beglaubigen grundsätzlich:

Originalunterschriften
Wer eine Unterschrift beglaubigen lassen will, hat persönlich bei der Stadtschreiberei vorzusprechen und sich mit einem Ausweispapier (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) auszuweisen. Auch zwingend mitzunehmen ist das Dokument, auf welchem die Beglaubigung angebracht werden soll.

Kosten: CHF 25.00 für alle Unterschriften einer Person

Beglaubigung von Unterschriften fürs Handelsregisteramt
Beglaubigungen für das Handelsregister können direkt beim Handelsregisteramt, bei einer Notarin oder einem Notar, oder auf dem Gericht des Seebezirks vorgenommen werden. ( Art. 6 über das Handelsregister HRAG).

Echtheit von Unterschriften, nicht aber Textinhalt oder Übersetzungen
Bei der Beglaubigung einer Kopie wird eine Kopie von einem Originaldokument erstellt und die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original beglaubigt. Kopien von bereits kopierten oder duplizierten Dokumenten, können nicht beglaubigt werden. Es ist zwingend ein Originaldokument mitzubringen.

Kosten: CHF 5.00 für eine beglaubigte Seite (Kopie)

Diese Dienstleistung steht ausschliesslich Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Murten zu.

Ausstellung der Beglaubigung
Stadtschreiberei Murten
Rathausgasse 17,1. Etage
Telefon 026 672 62 02
info@murten-morat.ch

Zugehörige Objekte

Name
Bewilligung_fur_ein_ohne_Eltern_reisendes_Kind.pdf (PDF, 99.65 kB) Download 0 Bewilligung_fur_ein_ohne_Eltern_reisendes_Kind.pdf
Bewilligung_zur_Benutzung_eines_Fahrzeugs_durch_Drittpersonen.pdf (PDF, 217.16 kB) Download 1 Bewilligung_zur_Benutzung_eines_Fahrzeugs_durch_Drittpersonen.pdf
Einverstaendniserklarung_nur_einem_Elternteil_reisendes_Kind.pdf (PDF, 119.09 kB) Download 2 Einverstaendniserklarung_nur_einem_Elternteil_reisendes_Kind.pdf