Benützung öffentlicher Grund
Wer ausserhalb einer bewilligten Veranstaltung oder eines bewilligten Marktes auf öffentlichem Grund Waren zum Kauf anbieten will, muss vorgängig eine entsprechenden Bewilligung der Stadt Murten einholen. Je nach Grösse des Anlasses ist eine zusätzliche Bewilligung des Oberamtes notwendig.
Formular Patent K - Virtueller Schalter Kanton FreiburgExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.Kontakt/Information
Stadtverwaltung Murten
Rathausgasse 17
Postfach 326
3280 Murten
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Tel. 026 672 62 01
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