Abmeldung / Wegzug aus Murten
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister sowie den anderen Registern austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug von unseren Registern abmelden.
Wenn Sie definitiv ins Ausland ziehen, empfehlen wir Ihnen, sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle abzumelden und rechtzeitig mit der kantonalen Steuerverwaltung Kontakt aufzunehmen.
Bei einer Online-Abmeldung werden wir den Heimatschein direkt an Ihre neue Wohnadresse senden (Die Gemeinde Murten haftet nicht für Heimatscheine, die nicht zugestellt werden können). Bitte melden Sie sich am neuen Wohnort innert der nächsten 14 Tage an.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 026 672 62 90 | einwohnerkontrolle@murten-morat.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.