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Familienschein

Der Familienausweis belegt Ort und Datum der Heirat sowie die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemannes und der gemeinsamen Kinder. Bei einem neuen Zivilstandsereignis wird der Familienausweis nach Vorlage des alten Dokuments ersetzt.

Die Ausstellung eines Familienausweises ist für ausländische oder eingebürgerte Personen nur möglich, wenn diese nach dem 31.12.2004 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis (z. B. Eheschliessung oder Geburt eines Kindes) hatten. Das Dokument ist erst ab Datum des ersten Zivilstandsereignisses in der Schweiz, unter Vorbehalt sämtlich gemeldeter ausländischer Zivilstandsereignisse, vollständig.

Bezugsberechtigung:

Jede Person hat das Recht auf Kenntnis ihrer Personendaten. Mit schriftlicher Vollmacht der betroffenen Person können die Daten auch einer bevollmächtigten Person bekannt gegeben

Die Bestellung und Bezahlung von Dokumenten erfolgt über folgende Webseite:

www.fr.ch/commander

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