Veranstaltungen auf öffentlichem Grund - allgemeine Informationen
Bewilligungspflicht (Patent K)
Die entgeltliche Abgabe oder der Verkauf an die Öffentlichkeit von Speisen und Getränken, die vor Ort konsumiert werden (Art. 2 Bstb. a ÖGG) ist eine Tätigkeit, welche ein Patent erfordert (Art. 14 ÖGG).
Das Patent K wird für eine Veranstaltung von kurzer Dauer erteilt (Art. 24 ÖGG), welche nicht länger als 20 Tage dauert (Art. 30 Bstb. c ÖGG).
Bewilligungsverfahren
Der Oberamtmann erteilt und entzieht das Patent K und setzt die Betriebsabgabe fest (Art. 8 Bstb. a ÖGG).
Damit das Begehren geprüft werden kann, muss das Gesuch für ein Patent frühzeitig genug mittels dem Formular A „Bewilligungsgesuch (verschiedene) Patent K“, spätestens jedoch 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden. Bei grösseren Anlässen hat sich der Veranstalter auch an die speziellen Empfehlungen zu halten und das Zusatzformular B auszufüllen (siehe unten).
Für das Patentgesuch wird die Stellungnahme der Gemeindebehörde eingefordert (Art. 17 Ziff. 1 ÖGR). Bei Bedarf kann der Oberamtmann andere Gutachten einholen (Kantonspolizei, Amt für Umweltschutz, Feuerinspektorat, usw.).
Wenn die Bedingungen erfüllt sind, erteilt der Oberamtmann zuhanden des Verantwortlichen der Veranstaltung die Bewilligung, welche mit Auflagen und Bedingungen verbunden sein kann. Das Patent ist persönlich und unübertragbar (Art. 25 ÖGG).
Weitere Informationen unter:
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Oberamtes und der Stadtschreiberei gerne zur Verfügung.
Stadtschreiberei: Tel. 026 672 62 02, info@murten-morat.ch
Oberamt: Tel. 026 305 90 70
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Organisation von Veranstaltungen zur WM 2026
Im Hinblick auf die FIFA-Weltmeisterschaft 2026, die von Donnerstag, 11. Juni 2026 bis Sonntag, 19. Juli 2026, in Kanada, Mexiko und den USA stattfinden wird, hat die Oberamtspersonenkonferenz in Form eines Handbuchs und Empfehlungen einheitliche Richtlinien für die Organisation von Veranstaltungen, Public Viewings oder anderen Anlässen im Zusammenhang mit der WM 2026 im Kanton Freiburg ausgearbeitet. Diese Dokumente finden Sie hier.
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