Abmeldung
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, können Sie sich schon im Voraus, spätestens jedoch innert acht Tagen nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Niederlassungsbescheinigung
Sie können Ihre Abmeldung auch via eUmzug vornehmen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis bzw. in der Anmeldegebühr bereits enthalten.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 026 672 62 90 | einwohnerkontrolle@murten-morat.ch |