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Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, können Sie sich schon im Voraus, spätestens jedoch innert acht Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter oder via Online-Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Niederlassungsbescheinigung

Sie können Ihre Abmeldung auch via eUmzug vornehmen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis bzw. in der Anmeldegebühr bereits enthalten.
einwohnerkontrolle@murten-morat.ch

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